Liefer- und
Zahlungsbedingungen der Pajuk Optiek BV
1. Wirkungsbereich/Allgemeines
1.1 Auf alle Angebote von und Verträge mit der Pajuk Optiek BV
einschließlich aller mit dieser in einer Gruppe verbundenen Gesellschaften
(nachfolgend: "Pajuk Optiek BV") finden, sofern nichts anderes
vereinbart wurde, die nachfolgenden Bedingungen Anwendung. Die Pajuk Optiek BV
akzeptiert keine eventuellen
(Liefer-)Bedingungen
des Abnehmers / Auftraggebers, es sei denn, es liegt eine anders lautende schriftliche
Vereinbarung vor.
1.2 Der
Vertrag kommt durch die schriftliche oder mündliche Aufgabe einer Bestellung
bei der Pajuk Optiek BV und die Akzeptanz dieser Bestellung durch die Pajuk
Optiek BV zustande. Der Käufer akzeptiert mit seiner mündlichen oder
schriftlichen Bestellung oder Anfrage diese Lieferbedingungen. Eine Bestellung
oder Anfrage gilt als von der Pajuk Optiek BV akzeptiert, sofern diese nicht
innerhalb von vierzehn Tagen nach Eingang der Bestellung oder Anfrage der Gegenpartei ausdrücklich
das Gegenteil bekundet hat.
1.3 Die
von der Pajuk Optiek BV unterbreiteten Angebote sind unverbindlich, sofern
nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird. Die Angebote basieren auf den
von der Gegenpartei bei der eventuellen Bestellung oder Anfrage mitgeteilten
Daten, von deren Richtigkeit die Pajuk Optiek BV ausgehen darf. Der Inhalt von
Prospekten, Broschüren und im Internet ist unter Vorbehalt und verpflichtet die
Pajuk Optiek BV nicht.
1.4 Im
Falle einer Verhinderung der Auftragsausführung infolge einer nicht
zurechenbaren Unzulänglichkeit, hat die Pajuk Optiek BV das Recht, den Vertrag
ohne Inverzugsetzung und ohne gerichtliches Einschreiten ganz oder zum Teil
aufzulösen, und zwar ohne dass wir zu irgendeinem Schadenersatz oder einer
Garantie verpflichtet sind und unbeschadet der der Pajuk Optiek BV ferner
zustehenden Rechte.
1.5 Wenn
der Auftraggeber einer oder mehrerer seiner Verpflichtungen, die sich für ihn
aus dem mit der Pajuk Optiek BV abgeschlossenen Vertrag ergeben, nicht, nicht
angemessen oder nicht rechtzeitig nachkommt oder wenn ernste Zweifel daran
bestehen, ob der Auftraggeber in der Lage sein wird, seine Verpflichtungen
gegenüber der Pajuk Optiek BV zu erfüllen, oder im Falle eines Konkurses, eines
Zahlungsaufschubs, einer kompletten oder teilweisen Stilllegung, Liquidierung
oder Übertragung, eventuell zur Sicherheit des Unternehmens des Auftraggebers,
wozu auch die Übertragung eines wichtigen Teils seiner Forderungen gehört, und
ferner wenn Sachen des Auftraggebers zur einstweiligen Sicherung beschlagnahmt
oder gepfändet werden, hat die Pajuk Optiek BV das Recht, den Vertrag ohne
Inverzugsetzung und ohne gerichtliches Einschreiten ganz oder zum Teil
aufzulösen, und zwar ohne dass die Pajuk Optiek BV zu irgendeinem Schadenersatz
oder einer Garantie verpflichtet ist und unbeschadet der der Pajuk Optiek BV
ferner zustehenden Rechte.
1.6 Im
Falle einer Sicherungspfändung oder einer Vollstreckungspfändung
(Drittschuldnerpfändung) von von der Pajuk Optiek BV gelieferten Produkten oder
im Falle eines (drohenden) Konkurses oder Zahlungsaufschubs ist der
Auftraggeber verpflichtet, die Pajuk Optiek BV unverzüglich davon in Kenntnis
zu setzen. Wenn diese Inkenntnissetzung nicht stattfindet, haftet der
Auftraggeber für den infolgedessen für die Pajuk Optiek BV entstandenen
Schaden.
2. Zahlung
2.1 Die Zahlung von Rechnungen muss, sofern nicht schriftlich etwas anderes
vereinbart wurde, ohne Einbehaltung oder Kürzung immer innerhalb von 30 Tagen
ab Rechnungsdatum und auf die von der Pajuk Optiek BV in der Rechnung
angegebene Art und Weise und in der darin genannten Währung erfolgen.
2.2 Wenn
die Zahlung innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum erfolgt, besteht wegen
Barzahlung Anspruch auf ein Skonto von 2 % des Nettorechnungsbetrages (exklusiv
MwSt.).
2.3 Die Frist von 30 Tagen ist eine Endfrist. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung
befindet sich der Abnehmer/Auftraggeber deshalb auch ohne Inverzugsetzung in
Verzug.
2.4 Bei
einer zu späten Zahlung durch den Auftraggeber schuldet der Auftraggeber von
Rechts wegen ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnungen sofort fällige Strafzinsen
in Höhe von 2 % pro Monat, wobei ein Teil eines Monats als ganzer Monat
gerechnet wird.
2.5 Unbeschadet der Folgen, die das (niederländische) Bürgerliche Gesetzbuch
mit einem Versäumnis verbindet, hat die Pajuk Optiek BV im Falle einer nicht
(rechtzeitig) erfolgten Zahlung einer Rechnung Anspruch auf Erstattung von
Kosten für außergerichtlichen juristischen Beistand, die auf 15 % der
Hauptsumme und einen Mindestbetrag von € 110,-- (exklusiv MwSt.) angesetzt
werden. Wenn sich herausstellt, dass die tatsächlich aufgewandten Kosten höher
sind, müssen die tatsächlichen Kosten vom Auftraggeber erstattet werden.
2.6 Die von der Gegenpartei getätigten Zahlungen dienen in erster Linie immer
der Begleichung aller geschuldeten Zinsen und Kosten und in zweiter Linie der
Begleichung der fälligen Rechnungen, die am längsten offen stehen, auch wenn
die Gegenpartei angibt, dass sich die Begleichung auf eine spätere Rechnung
bezieht.
2.7 Die Pajuk Optiek BV behält sich jederzeit das Recht vor, eine Sicherheit
für die Zahlung bzw. eine Vorauszahlung zu verlangen, wobei die Erfüllung ihrer
Pflichten aufgeschoben werden kann, bis die verlangte Sicherheit geleistet
wurde.
2.8 Gelieferte Waren bleiben Eigentum der Pajuk Optiek BV, bis die vollständige
Zahlung, auch der in Art. 2.4 und 2.5 genannten Kosten, erfolgt ist.
2.9 Wenn
der Auftraggeber in Verzug bleibt, seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der
Pajuk Optiek BV rechtzeitig nachzukommen, ist die Pajuk Optiek BV berechtigt,
andere zwischen dem Auftraggeber und der Pajuk Optiek BV laufende Verträge
aufzulösen.
3. Beschwerden/Rücksendungen
3.1 Beanstandungen der gelieferten Waren oder
Dienste und/oder Beschwerden über Rechnungen müssen der Pajuk Optiek BV
spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich vorgelegt
werden. Eingereichte Beanstandungen oder Beschwerden bedeuten keinen Aufschub
der Zahlungsverpflichtung.
3.2 Rücksendungen werden – nach Zustimmung der Pajuk Optiek BV - ausschließlich
akzeptiert, wenn die Bestimmungen in Art. 3.1 erfüllt wurden, die Waren
unbeschädigt sind und in der Originalverpackung mit gehöriger Eile unter
Angabe des Rechnungsdatums und der Packzettel-/Rechnungsnummer zurückgesendet
werden. Wenn diese Angaben fehlen, erfolgt eine eventuelle Gutschrift zum
niedrigsten Preis dieser Artikel, auf den Mengenrabatt und Staffelpreise
Anwendung finden.
4. Haftung
4.1 Die Haftung der Pajuk Optiek BV für Schäden,
die die Gegenpartei dadurch erleidet, dass die Pajuk Optiek BV (oder eine
Person, für die sie aufgrund des Gesetzes haftbar ist) diesen Vertrag nicht
ausreichend erfüllt oder im Zusammenhang mit der Ausführung dieses Vertrages
eine unrechtmäßige Tat begeht, ist ausgeschlossen, es sei denn, es ist von
Vorsatz oder grober Schuld unsererseits die Rede. Jede Form von Haftung für
Betriebsschäden oder andere indirekte Schäden (wie Produktionsverlust oder
Gewinnausfall) des Auftraggebers oder von Dritten ist ausgeschlossen.
4.2 Wenn wir aufgrund des vorigen Artikels haftbar gemacht werden können,
beschränkt sich unsere Haftung für einen solchen Schaden auf den direkten
Schaden und ferner auf den Rechnungswert. In jedem Fall beschränkt sich unsere
Haftbarkeit auf den versicherten Betrag, der im Rahmen der (Betriebs-)
Haftpflichtversicherung für eine Auszahlung in Betracht kommt.
4.3 Eine Unzulänglichkeit bei der Ausführung des Auftrags kann der Pajuk
Optiek BV nicht zur Last gelegt werden, wenn diese nicht auf unsere Schuld
zurückzuführen ist oder aufgrund des Gesetzes oder im Verkehr geltenden
Auffassungen auf unsere Rechnung geht.
4.4 Eine eventuelle Haftung der Pajuk Optiek BV und der Personen, für die die
Pajuk Optiek BV verantwortlich ist, beschränkt sich in allen Fällen auf
höchstens den Rechnungsbetrag des Teils des Vertrages, aus der sich die Haftung
ergibt.
4.5 Für die Versendung der Waren nutzt die Pajuk Optiek BV geeignete
Transportmethoden. Wir können nicht für Unregelmäßigkeiten in Bezug auf die
Versendung haftbar gemacht werden. Unter Unregelmäßigkeiten wird hier auch
Diebstahl, Verlust, Bruch und anderer Schaden verstanden, der während des
Transports entstanden ist.
5. Verschiedene Bestimmungen
5.1 Zusätzliche Kosten Für jeden
Einzelauftrag von € 25,00 netto oder weniger wird mindestens ein Beitrag von €
3,85 für zusätzliche Bearbeitungs- und Porto-/Frachtkosten in Rechnung
gestellt.
5.2 Unbeschadet der Bestimmungen
im ersten Absatz werden für gewünschte Expresssendungen die Post- oder
Boten-Expresskosten zusätzlich berechnet.
5.3 Verträge, die von Zwischenpersonen abgeschlossen wurden, die nicht
zu unseren Mitarbeitern gehören, sind für die Pajuk Optiek BV nur bindend, wenn
diese von der Pajuk Optiek BV schriftlich bestätigt wurden.
5.4 Wiederverkauf von Waren an andere als das Publikum, das eine Brille
benötigt, ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Pajuk Optiek BV erlaubt.
6.
Urheberrecht
6.1 Alle geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die von der Pajuk Optiek BV
ausgegebenen Arbeiten liegen bei der Pajuk Optiek BV. Sofern dies nicht
ausdrücklich von der Pajuk Optiek BV oder gesetzlich erlaubt ist, darf nichts aus
den von der Pajuk Optiek BV ausgegebenen Veröffentlichungen auf irgendeine
Weise veröffentlicht oder vervielfältigt werden, wozu auch das Speichern in
einer automatisierten Datei gehört.
6.2 Es ist der Gegenpartei
nicht erlaubt, irgendeine Angabe bezüglich der Urheberrechte, Marken, des
Handelsnamens oder anderer geistiger Eigentumsrechte aus (Software-)Material zu
entfernen oder zu ändern.
7.
Verjährung/Verfall
7.1 Alle Rechtsforderungen gegenüber der Pajuk Optiek BV einschließlich Schadenersatzansprüche
verjähren und/oder verfallen ein Jahr, nachdem die betreffende Forderung / der
entsprechende Anspruch entstanden ist.
8. Änderungen
8.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages und der allgemeinen
Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn diese schriftlich festgelegt und von
beiden Parteien unterschrieben wurden.
9. Teilweise
Nichtigkeit
9.1 Wenn sich herausstellt, dass eine Bestimmung im Vertrag und / oder in
den allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig ist, wird dadurch nicht die Gültigkeit
des gesamten Vertrages angetastet. Die Parteien werden stattdessen (eine) neue
Bestimmung(en) feststellen, mit der / denen die Absicht des ursprünglichen
Vertrages, so weit dies rechtlich möglich ist, erhalten bleibt.
10. Konflikte
und anwendbares Recht
10.1 Alle Konflikte bezüglich des Zustandekommens, der Auslegung oder der
Ausführung eines Vertrages mit der Pajuk Optiek BV werden ausschließlich dem
zuständigen Richter im Arrondissement (≠ Landgerichtsbezirk) Utrecht
vorgelegt.
10.2 Auf den Vertrag
sowie dessen Auslegung und Ausführung findet ausschließlich niederländisches
Recht Anwendung.
10.3 Die Gegenpartei schützt die Pajuk Optiek BV vor allen Forderungen von
Dritten im Zusammenhang mit diesem Vertrag. Dieser Schutz bezieht sich unter anderem
auf sämtliche Schäden und Kosten, die die Pajuk Optiek BV im Zusammenhang mit
einer solchen Forderung erleidet beziehungsweise aufwendet.
10.4. Im Falle von
unterschiedlichen Interpretationen zwischen dem niederländischen Text dieser
allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen und deren Übersetzungen gilt der
niederländische Text zwischen den Parteien als bindend.